Verfügbar ab 01.08.2026
Junges Wohnen: Die Bewohner dürfen zum Zeitpunkt der Anmietung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Ehepartnern oder Lebenspartnerschaften muss mindestens einer der Partner die Anforderung erfüllen.
Die monatlichen Kosten können aufgrund von Neukalkulation ab 01.07.2026 angepasst werden.Show more